Evaluierung – Kommentar
Statement zur Evaluierung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG)
Am 24. Juni wurden vom betreffenden Bundesministerium die Ergebnisse der Evaluation des ProstSchG präsentiert. Die Evaluation führte das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen durch. Ziel war es, Wirkung und Umsetzung des Gesetzes zu prüfen.
Man kann an der Evaluation einiges kritisieren und unten findet ihr dazu zwei weitere sehr informative Pressemitteilungen.
Doch wir möchten heute folgendes hervorheben, was schon die Ausgangssituation der Evaluation sehr in Frage stellt.
1. Es wurden also mehr KUNDEN befragt als PROSTITUIERTE.
„Insgesamt nahmen 2.350 Prostituierte teil. Zudem wurden circa 800 Behördenmitarbeitende, 3.400 Kundinnen und Kunden und 280 Prostitutionsgewerbetreibende einbezogen.“ ( Zitat aus der Stellungnahme der Bundesregierung, Link siehe unten.)
Damit ist die Interessenlage der Befragung von vornherein eindeutig!
2. Die Methodik der schriftlichen Befragung (besonders online) schließt die Mehrheit der Personen in der Prostitution aus!
Wir haben mehrere Frauen in der Prostitution angesprochen und mit großer Mühe zwei Frauen aus Bulgarien, die lesen und schreiben können, für eine Teilnahme an der Befragung überzeugt. Beide haben abgebrochen, weil die Befragung zu lang sei und sie Angst hatten, auf die Fragen über Freiwilligkeit ehrlich zu beantworten. Sie vertrauen der Anonymität nicht.
Viele Frauen haben keine E-Mail-Adresse und können nicht lesen und schreiben, auch nicht in der Muttersprache! Veronika hat mit dem Forschungsinstitut diesbezüglich telefoniert, es hat aber nichts geändert.
Leider ist unser Fazit:
Die Methodik ist diskriminierend und bedingt wissenschaftlich.
Sklaverei wird mit dieser Evaluation in Deutschland nicht nur legalisiert, sondern auch legitimiert!
Erstellt: Juli 2025