Fachberatungsstelle

Fachberatungsstelle für Opfer von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung

Was ist Menschenhandel?

Wenn Menschen unter Ausnutzung einer Zwangslage in eine Ausbeutungssituation gebracht werden sollen, spricht man von Menschenhandel. Dies geht oftmals mit Zwang, Nötigung, Täuschung oder Gewalt einher. Das kann sich unterschiedlich darstellen:

  • Drohungen oder Erpressungen
  • Unrechtmäßiges Einbehalten von Dokumenten oder verdientem Geld
  • Körperverletzungen
  • Isolation
  • List 

Dabei werden die Personen  in ihrer Handlungsfreiheit so weit eingeschränkt, dass sie nicht mehr frei über ihre Arbeitskraft verfügen oder ihre Situation bestimmen können. 

Bei Menschenhandel sollen Personen in eine Ausbeutungssituation gebracht werden, in dem eine Notlage, wirtschaftliche Zwangslage oder eine auslandsspezifische Hilflosigkeit ausgenutzt wird. Letzteres meint, dass sich Menschen in einem Land befinden, dessen Sprache sie nicht oder kaum sprechen, dessen Rechtslage sie nicht kennen und wo sie kein soziales Netzwerk haben.

Menschenhandel ist eine schwere Menschenrechtsverletzung.

Nicht alle Situationen, in denen Täuschung und Gewalt angewendet werden, sind Menschenhandel. Insbesondere sollte man Menschenhandel von Schleusung und Prostitution unterscheiden und abgrenzen.

Der Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK e.V.) hat eine Liste von Indikatoren erarbeitet, die dabei helfen können, Menschenhandel zu identifizieren. 

Quelle: Homepage von KOK

 

Mehr Informationen über das Thema Menschenhandel:

Wir beraten betroffene Personen

Infolge von Ausbeutung und Zwang sind viele Betroffene körperlich und psychisch stark belastet und leiden unter Erschöpfung, gesundheitliche Probleme und traumatische Erfahrungen. Teilweise bestehen zusätzlich Suchterkrankungen. Da ein erheblicher Teil der Einnahmen einbehalten wird, verfügen viele Betroffene über keine oder nur sehr geringe finanzielle Mittel, was ihre Handlungsspielräume – etwa bei der Suche nach alternativen Unterkünften – stark einschränkt.

Aufgrund dessen stellt die Fachberatungsstelle ein komplexes Beratungssetting mit vielseitigen Fragestellungen dar:

  • Aufenthaltsstatus
  • Leistungsanspruch und Existenzsicherung
  • Wohnungslosigkeit
  • Kinderschutz und sonstige Themen bzgl. Familie und Kindern
  • Schuldnerberatung
  • Suchtproblematik
  • Zwangsverheiratung
  • Psychische und körperliche Beeinträchtigungen

Das bedarf die stetige Weiterbildung und Qualifizierung des Personals sowie auch gute Vernetzung mit spezialisierte Fachberatungsstellen, z.B. Schuldnerberatung und Prozessbegleitung.

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